Kostenträger:
Die Leistungen der TCM werden je nach persönlichem Versicherungsvertrag und
abgeschlossenen Zusatzversicherungen von der Krankenkasse teilweise übernommen.
Wir empfehlen Ihnen, eine Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn abzuklären (meine EMR-ZSR- Nr. J442860) und
gegebenenfalls einen entsprechenden Zusatz für Komplementärmedizin abzuschliessen
(SUVA- und sonstige Unfallversicherte sind im Normalfall ungenügend versichert und
müssen die Zusatzkosten selber tragen).
Heilkräuter werden bis heute nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen
bezahlt, hingegen übernehmen die Zusatzversicherungen auch diese Kosten in der Regel anstandslos.
Falls Ihnen Vergütungen durch die Krankenkassen verweigert werden, obwohl Sie
dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, zögern Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse
eine Begründung zu verlangen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den
OMBUDSMANN DER SOZIALEN KRANKENVERSICHERUNG
(Telefonische Auskunft unter 041 226 10 10, Mo-Fr, 9.00h – 11.30h)
Diese Stelle steht für die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen ein.